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BKF Grund-Qualifikation und Weiterbildung

 

Die neue Qualifikations- und Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der darauf beruhenden Berufskraftfahrer- Qualifikationsverordnung (BKrFQV) trifft alle Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterverkehr, sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.

Dies gilt für den gewerblichen Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr ebenso wie für den Werkverkehr.

Befreit davon sind: (z.B.: Bundeswehr, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Rettungsdienste usw.).

 

Weiterbildung 35 Stunden a 60 Min.

Für alle Fahrer die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE  bis (Kom 10.09.08, Lkw 10.09.09) erworben haben und gewerblich tätig sind, gilt die Weiterbildungspflicht. Bis zum 10.09.2013 (KOM) bzw. bis zum 10.09.2014 (LKW) muss jeder Fahrer die 35-stündige abgeschlossene Weiterbildung nachweisen. Diese Weiterbildung kann in Form eines Fünf-Tages-Kurses, oder in einzelnen Abschnitten absolviert werden.

 

Beschleunigte Grundqualifikation 140 Stunden a 60 Min.

Für Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 (KOM), bzw. dem 10.09.2009 (LKW) erwerben, wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis der gesonderte Erwerb der Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation erforderlich sein.

  

Näheres siehe:

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)

  

 
   
   
   
 

 

Unterricht Weiterbildung

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden zu je 60 Minuten, sie wird von uns zusammenhängend (35 Std) oder in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens sieben Stunden erteilt.

Die Zeiteinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden.

 

Ablauf

07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Unterricht

12:30 Uhr bis 15:00 Uhr Unterricht

 

Nachweis

Teilnahmebescheinigung und Zertifikat der Ausbildungsstätte, Meldung an KBA

 

Unterricht Beschleunigte Grundqualifikation 

 

Die In den Pausen gereichten Snacks und Brotzeiten sowie alle Getränke sind in den oben genannten  Preisen inbegriffen.

 

Termine

Gesamtkurs: auf Anfrage

Einzel Modul: Ab September bis April jeden 2. und 4. Samstag im Monat oder nach Bedarf