BKF Grund-Qualifikation und Weiterbildung
Die neue Qualifikations- und Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der darauf beruhenden Berufskraftfahrer- Qualifikationsverordnung (BKrFQV) trifft alle Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterverkehr, sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies gilt für den gewerblichen Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr ebenso wie für den Werkverkehr. Befreit davon sind: (z.B.: Bundeswehr, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Rettungsdienste usw.).
Weiterbildung 35 Stunden a 60 Min. Für alle Fahrer die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE bis (Kom 10.09.08, Lkw 10.09.09) erworben haben und gewerblich tätig sind, gilt die Weiterbildungspflicht. Bis zum 10.09.2013 (KOM) bzw. bis zum 10.09.2014 (LKW) muss jeder Fahrer die 35-stündige abgeschlossene Weiterbildung nachweisen. Diese Weiterbildung kann in Form eines Fünf-Tages-Kurses, oder in einzelnen Abschnitten absolviert werden.
Beschleunigte Grundqualifikation 140 Stunden a 60 Min. Für Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 (KOM), bzw. dem 10.09.2009 (LKW) erwerben, wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis der gesonderte Erwerb der Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation erforderlich sein.
Näheres siehe: Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)
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Unterricht Weiterbildung Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden zu je 60 Minuten, sie wird von uns zusammenhängend (35 Std) oder in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens sieben Stunden erteilt. Die Zeiteinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden.
Ablauf 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Unterricht 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr Unterricht
Nachweis Teilnahmebescheinigung und Zertifikat der Ausbildungsstätte, Meldung an KBA
Unterricht Beschleunigte Grundqualifikation
Die In den Pausen gereichten Snacks und Brotzeiten sowie alle Getränke sind in den oben genannten Preisen inbegriffen.
Termine Gesamtkurs: auf Anfrage Einzel Modul: Ab September bis April jeden 2. und 4. Samstag im Monat oder nach Bedarf |